AGB

Liefer- und Leistungsbedingungen (LLB) der POPO Sitzmöbel und Stehschränke GmbH

Diese LLB gelten nicht für unseren Onlineshop auf shop.popo.de. Die Onlineshop AGB finden Sie unter https://shop.popo.de/policies/terms-of-service

1. Geltungsbereich 

1.1. Diese Liefer- und Leistungsbedingungen („LLB“) gelten für alle unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote (nachfolgend zusammenfassend auch „Leistungen“) für unsere Kunden, wenn und soweit der Kunde als Unternehmer (§ 14 BGB) eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

1.2. Diese LLB gelten in ihrer jeweiligen Fassung auch für künftige Rechtsgeschäfte mit denselben Kunden, auch ohne dass wir in jedem Fall erneut auf sie verweisen.

1.3. Diese LLB gelten für unsere Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen von Kunden oder Dritten gelten nur, wenn und soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zugestimmt haben. Das gilt selbst dann, wenn wir in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Vertragsangebot vorbehaltlos angenommen oder Leistungen vorbehaltlos ausgeführt haben. 

1.4. Individuelle Vereinbarungen mit Kunden (einschließlich Änderungen und Ergänzungen solcher Vereinbarungen) haben Vorrang vor diesen LLB. Für den Beweis des Inhalts solcher Individualvereinbarungen ist ein Vertrag oder unsere Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) Voraussetzung. 

1.5. Rechtserhebliche Erklärungen von Kunden uns gegenüber (u.a. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder Brief). 

1.6. Soweit mit diesen Liefer- und Leistungsbedingungen nicht unmittelbar geändert, eingeschränkt oder ausdrücklich ausgeschlossen, gelten ergänzend jeweils die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. 

2. Angebote und Vertragsschlüsse, Unterlagen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist ausdrücklich enthalten. Die Überlassung von Katalogen, Preislisten, Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen, Mustern, Proben oder sonstigen physischen oder elektronischen Unterlagen, Informationen und/ oder Gegenständen erfolgt ebenfalls stets freibleibend und unverbindlich.

2.2 Jede Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages, soweit damit nicht die Annahme eines verbindlichen Angebotes, das wir zuvor erteilt haben, wirksam erklärt wird. Sofern sich aus der Bestellung nichts anders ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens drei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

2.3 Die Annahme der Bestellung wird schriftlich (z. B. durch eine Auftragsbestätigung) von uns erklärt. Die vorbehaltlose Erbringung der Leistung durch uns gilt stets als Annahme der Bestellung.

2.4 Zur Wahrung der Schriftform genügt der Eingang per Textform (z.B. E-Mail oder Brief) beim Empfänger.

2.5 Zusätzliche Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen, die sich bei der Erfüllung des Auftrages ergeben, werden gesondert bzw. zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.

2.6 An allen von uns dem Kunden ausgehändigten Preislisten, Kostenvoranschlägen, Plänen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Produktbeschreibungen, Mustern, Proben oder sonstigen physischen oder elektronischen Unterlagen, Informationen und/ oder Gegenständen behalten wir uns unsere Eigentums- und Urheber- und/ oder sonstigen gewerblichen Schutzrechte vor. Der Kunde darf sie ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen oder mitteilen, sie verwerten, vervielfältigen oder abwandeln. Er hat sie ausschließlich für die vertraglichen Zwecke zu verwenden, auf unser Verlangen vollständig an uns zurückzugeben sowie etwa vorhandene (auch elektronische) Kopien zu vernichten.

2.7 Bei der Bestellung nach fremden Mustern setzen wir voraus, dass der Kunde sich alle für die Herstellung, den Bezug und die Nutzung dieses Muster erforderlichen Rechte gesichert hat. Andernfalls stellt er uns von allen Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung fremder Rechte frei.

2.8 Bei der Bestellung nach Mustern, Abbildungen oder Herstellerangaben behalten wir uns handelsübliche Abweichungen bei Maßdaten, Technik, Musterung, Farbton, Maserung bei Holzoberflächen oder Gewicht jeweils vor. Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung der vom Kunden besichtigten Ausstellungsstücke.

3. Lieferung, Rücktrittsrecht, Lieferverzug, Annahmeverzug

3.1 Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht zwischen Käufer und Lieferant etwas Anderes ausdrücklich vereinbart ist. Fristen oder Termine für Lieferungen und/oder Leistungen („Lieferfristen“) sind verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Von uns nicht zu vertretende Störungen mit Auswirkungen auf unseren Geschäftsbetrieb, insbesondere Streiks, Aussperrung, Naturkatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt, die zu schwerwiegenden Betriebsstörungen entweder bei uns oder bei unseren Lieferanten führen, verlängern die Fristen für die betroffenen Lieferungen und Leistungen für die Dauer der Betriebsstörung. 

3.2 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

3.3 Der Beginn der von uns verbindlich bestätigten Lieferzeit setzt stets voraus, dass der Kunde seine Verpflichtungen rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt hat. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Fristen angemessen. Wir behalten uns die Einrede des nicht erfüllten Vertrages vor.

3.4 Wenn wir eine verbindliche Lieferfrist nicht einhalten können, informieren wir den Kunden unverzüglich. Der Käufer hat in dem Fall eine angemessene Nachfrist von mindestens sechs Wochen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) zu setzen. Sollte die Ware innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar sein, hat der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Nichtverfügbarkeit liegt insbesondere vor, wenn wir die betroffene(n) Ware(n) selbst bestellt haben (Deckungsgeschäft) und selbst nicht rechtzeitig beliefert werden. Jede Rücktrittserklärung bedarf mindestens der Textform (z.B. E-Mail oder Brief). 

3.5  Eineverbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsunmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware angezeigt ist. Werden nachträgliche Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin oder die Lieferfrist neu zu vereinbaren.

3.6 Gerät der Kunde mit der Abnahme gekaufter Ware in Verzug oder gerät er schuldhaft mit sonstigen Mitwirkungspflichten in Verzug, die unsere Lieferung oder Leistung verhindert, ist er insbesondere verpflichtet, uns für die Dauer des Verzuges die ortsüblichen Lagerkosten für die davon betroffene Ware zu ersetzen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt. Wenn der Kunde nach einer angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder bereits vorher erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Kunde wird uns in diesem Fall auf Verlangen 20 % des vereinbarten Netto-Preises der durch die von der Nichterfüllung betroffenen Ware und/ oder Leistung als pauschalen Schadensersatz zahlen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe dieses Pauschalbetrages entstanden ist. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren von uns nachzuweisenden Schadens vor, was insbesondere bei Sonderanfertigungen der Fall sein kann. 

3.7 Auch bei vereinbarter Lieferung “frei Haus“ behalten wir uns vor, Mehrkosten für die unvorhergesehene Anlieferung in höhergelegene Stockwerke oder für sperrige oder schwere oder sonstige Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit einer besonderen Behandlung bedarf, gesondert in Rechnung zu stellen. 

3.8 Der Versand unserer Ware erfolgt auf Rechnung des Kunden und, sofern der Kunde keine anderslautende Bestellungsanweisung gibt, nach Ermessen und ohne Gewähr des Verkäufers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der versandten Ware geht daher spätestens mit Verlassen des Werks bzw. des Lagers auf den Kunden über. Transportschäden hat der Kunde davon unabhängig stets innerhalb von 24 Stunden mitzuteilen. 

4. Preise

4.1 Es gelten die in unserem Angebot oder mit der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Bei Bestellungen nach Katalog oder Abbildung beziehen sich die Preise auf die beschriebenen oder abgebildeten Gegenstände, nicht auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

4.2 Auf unsere Angebotspreise wird die jeweils geltende Umsatzsteuer aufgeschlagen. Soweit nicht mindestens in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk bzw. Lager und enthalten keine Verpackungs- und keine Transport- oder Versandkosten sowie keine Montagekosten. Montagearbeiten werden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nach Aufwand mit unseren zur Zeit der Lieferung gültigen Montageverrechnungssätzen berechnet.

4.3 Sofern kein Festpreis vereinbart worden ist, bleiben angemessene Preisanpassungen wegen gestiegener Herstellungs-, Material-, Lohn- oder Versandkosten für Lieferungen und Leistungen vorbehalten, die bis zur Lieferung der Ware durch uns eintreten.  

4.4 Etwaige für den Versand der Ware entstehenden Zölle, Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben trägt der Kunde.

4.5 Zahlungen an uns haben frei von Kosten ausschließlich auf die von uns dafür angegebenen Konten zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig, die in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) geschlossen werden muss.

5. Montage 

Soweit wir über die Lieferung von Waren hinaus auch Dekorations- oder Montagearbeiten ausführen, führen wir diese Dienste handwerksgerecht und mit eigenüblicher Sorgfalt (§ 277 BGB) aus. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass dies an den von ihm bezeichneten Stellen gefahrlos möglich ist, sodass wir keine Haftung dafür übernehmen, wenn bei der Ausführung der Dienstleistungen nicht erkennbare Leitungen oder ungeeignete Bauteile beschädigt werden. 

6. Zahlung

6.1 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

6.2 Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte können nur insoweit ausgeübt werden, als die dabei geltend gemachten Ansprüche oder Forderungen auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. 

6.3 Sollte der Kunde seine Zahlungen nicht vertragsgerecht erbringen, stehen uns Fälligkeits- und/oder Verzugszinsen in Höhe von 9 % p.a. über dem Basiszinssatz zu. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens behalten wir uns vor.

6.4 Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden werden alle entstehenden, auch noch nicht fälligen oder gestundeten Forderungen sofort zur Zahlung fällig. Vor vollständiger Zahlung sind wir zu keiner weiteren Leistung verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Kunden können wir die Rechte gemäß § 323 BGB bezüglich aller Bestellungen bzw. Verträge, auch solcher, bei denen kein Verzug vorliegt, geltend machen.

6.5 Im Falle des § 321 BGB sind wir berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher bereits erbrachten Lieferungen und Leistungen und – im Falle der Nichtzahlung – die Herausgabe der gelieferten Waren zum Zwecke der Verwertung zu verlangen, wobei uns der Kunde ein entsprechendes Wegnahmerecht zugesteht. In der Wegnahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6.6 Ungeachtet des Vorstehenden haben wir das Recht zum Rücktritt von den vereinbarten Lieferungen und/oder Leistungen, wenn der Kunde über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat oder über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt worden ist. Das gilt auch dann, wenn der Vorlieferant die Produktion bestellter Waren eingestellt hat und wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert haben. In dem Fall erstatten wir die Gegenleistungen des Kunden unverzüglich.

7. Gewährleistung

7.1 Serienmäßig hergestellte Waren, insbesondere Möbel, werden nach Muster, Abbildung oder Herstellerangaben verkauft. Handelsübliche Abweichungen bei Maßdaten, Technik, Musterung, Farbton, Maserung oder Ausführung von Holzoberflächen, Ledern oder Textilien (z.B. Möbel- und Dekorationsstoffen) solcher Waren bleiben vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

7.2 Gelieferte Waren sind unverzüglich nach Empfang auf Mängel zu untersuchen. Alle Mängel sind uns spätestens 48 Stunden nach Empfang oder Entdeckung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) anzuzeigen. Erfolgt die Anlieferung durch einen Spediteur, ist ein etwaiger Schaden bei der Ablieferung diesem gegenüber in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu rügen.
Der Vorbehalt bei der Ablieferung ist uns nachzuweisen. Eine Fristversäumnis schließt Ansprüche aus.

7.3 Bei Mängeln steht uns stets das Wahlrecht des § 439 Absatz 1 BGB (Nachlieferung einer mangelfreien Sache oder Reparatur) bzw. § 635 Abs. 1 BGB (Herstellung eines mangelfreien Werks oder Reparatur) zu. Wir haben davon unabhängig nach unserer Wahl das Recht, dem Kunden zur vollständigen Erfüllung seiner Mängelansprüche wegen gelieferter Waren unsere Mängelansprüche gegenüber dem Lieferanten abzutreten.

7.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln an gelieferter Ware oder fehlerhafte Leistungen beträgt bei beiderseitigen Handelsgeschäften ein Jahr.

7.5 Wir haften nicht für Mängel oder Schäden, die infolge unsachgemäßer Behandlung, ungenügender Instandhaltung und Wartung, natürlicher Abnutzung oder Verschleiß oder durch sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände entstanden sind. Im Übrigen gelten für alle gewährleistungsrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen uns die Bestimmungen in nachfolgender Ziffer 8.

8. Haftung

8.1 Wir haften für Vorsatz und, soweit in diesen LLB nicht abweichend geregelt, grobe Fahrlässigkeit für Schäden jeder Art auf Schadensersatz. 

8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens. In diesen Fällen ist unsere Haftung für Schäden, die von Mängeln der Ware verursacht werden, in jedem Falle begrenzt auf den vereinbarten Nettokaufpreis der betroffenen Ware. Dabei haften wir nicht für Schäden, die nicht an der verkauften Ware selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. 

8.3 Die Haftungsbeschränkung nach Ziffer 8.2 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt ebenfalls nicht für Mängel, die wir gegenüber einem Kunden arglistig verschwiegen haben, nicht für Merkmale, für die wir eine Beschaffenheitsgarantie übernommen haben, und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.4 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, soweit diesen keine eigenen weitergehenden Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu unserem Kunden vor („Vorbehaltsware“). Bei Zahlungsverzug mit nicht nur geringfügigen Beträgen sind wir auch unabhängig vom Eintritt eines Verwertungsfalles nach Ziffer 9.7 berechtigt, die gelieferte Ware ohne Vorankündigung wegzunehmen und in Anrechnung auf unsere Forderungen zu verwerten. Der Kunde gesteht uns hiermit ein entsprechendes Wegnahmerecht zu. 

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- oder Inspektionsarbeiten an Vorbehaltsware ausgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigen Kosten rechtzeitig auszuführen.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware bereits vor dem Erwerb des Eigentums an ihr im gewöhnlichen Geschäftsgang bis zum Eintritt des Verwertungsfalles nach Ziffer 9.7 nachfolgend zu verfügen. Sämtliche durch die Veräußerung bzw. den Einbau der Vorbehaltsware erlangten Forderungen gegen seine eigenen Abnehmer sowie sämtliche weiteren Forderungen, die der Kunde in Bezug auf die Vorbehaltsware erwirbt (u.a. Forderungen aus unerlaubter Handlung, Ansprüche auf Versicherungsleistungen sowie Herausgebeansprüche) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Kunde zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung hiermit vollständig an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir sind jederzeit zur Offenlegung der Abtretung berechtigt. Wir sind weiter berechtigt, von dem Kunden jederzeit Auskunft darüber zu verlangen, welche Forderungen gegen welche Abnehmer der von uns gelieferten Ware von dieser Abtretung erfasst sind. Wir ermächtigen den Kunden hiermit widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen in seinem eigenen Namen für uns einzuziehen. Unser Recht, diese Einziehungsermächtigung jederzeit zu widerrufen und diese Forderungen selbst einzuziehen, wird dadurch nicht berührt. Allerdings werden wir von diesem Recht keinen Gebrauch machen, solange kein Verwertungsfall nach Ziffer 9.7 eintritt. 

9.4 Bis zum Erwerb des Eigentums erfolgt eine Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden stets im Namen und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich ein Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Vorbehaltsware zu den andern verarbeiten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde hiermit auch solche Forderungen an uns ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück mit einem Dritten entstehen. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. 

9.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, die von uns gelieferten Ware oder die an uns nach Ziffer 9.3 abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder an Dritte als Sicherheit zu übertragen. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen von Dritten auf die von uns gelieferte Ware und/oder die an uns nach Ziffer 9.3 abgetretenen Forderungen muss der Kunde deutlich auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte verfolgen können.

9.6 Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung mit einem Kunden um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Kunden zur entsprechenden Freigabe bzw. Rückübertragung von Sicherheiten bereit. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten steht uns nach eigenem Ermessen zu. 

9.7 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten („Verwertungsfall“), die gelieferte Ware heraus zu verlangen, die Abtretung etwaiger Ansprüche des Kunden auf Herausgabe der Ware gegen Dritte zu verlangen. Wir sind berechtigt, die Ermächtigung des Kunden zur Einziehung abgetretener Forderungen zu widerrufen, die zur Sicherheit abgetretenen Ansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer und/oder zurückgenommene Ware unter Anrechnung auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der entstandenen Verwertungskosten zu verwerten.

10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Teilunwirksamkeit, Schriftform

10.1 Erfüllungsort für alle von uns dem Kunden geschuldeten Leistungen ist Bremen. 

10.2 Gerichtsstand ist für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit allen von uns an Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen erbrachten Lieferungen und/oder Leistungen Bremen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden stattdessen an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) und unter Ausschluss aller Bestimmungen, die auf ausländisches Recht verweisen.

10.4 Durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen oder Teile davon wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10.5. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für die Abbedingung oder Änderung dieser Schriftformklausel selbst. 

 

Bremen, im März 2022